Vereinsordnung des Musikvereins Oeffingen e. V.

Stand Januar 2017

 

Die Vereinsordnung des Musikvereins Oeffingen e. V. stellt neben der Satzung eine für alle Mitglieder verpflichtende, der Satzung nachrangige Körperschaftsnorm dar. Sie beschreibt die in der allgemein gültigen Satzung des Musikvereins Oeffingen festgehaltenen Inhalte detaillierter und legt die Kompetenz- und Aufgabenverteilung nach außen fest. Die Vereinsordnung kann nur vom Vereinsausschuss des Musik­vereins Oeffingen e. V. geändert werden.

 

Der Musikverein Oeffingen e. V. ist Mitglied im Blasmusikverband Baden-Württem­berg, Kreisverband Rems-Murr-Kreis e. V.

 

A. Ziele der Vereinsarbeit

 

Der Musikverein Oeffingen soll den Verein und den Stadtteil Fellbach-Oeffingen musikalisch anspruchsvoll nach außen repräsentieren.

 

Der Musikverein Oeffingen ist sich seiner Aufgabe und Verpflichtung bewusst, für "Musikalische Kultur" in seinem Wirkungsbereich zu sorgen. Dies erfolgt durch Aus­richten des traditionellen Musikfestes jeweils im Sommer, Konzerte, Umrahmungen von Veranstaltungen der Gemeinde, der Kirchen, der örtlichen Vereine u.a.. Hierfür stehen das Orchester im Jugendbereich und das große Vereinsorchester bereit. Dieses befasst sich mit der ganzen Vielfalt der Blasmusik: Konzertante und klassische Literatur, Originalwerke für Blasorchester, moderne Arrangements und Ensemblespiel.

 

Innerhalb des Vereins besteht die Zielsetzung, die Musiker durch musikalische Aus­bildung und Fortbildung zu fördern, um ein Vereinsorchester mit hohem musikali­schem Niveau zu erreichen. Dies soll durch umfassende Jugendarbeit sowie Teil­nahme an Lehrgängen erfolgen. Im Vordergrund steht hierbei die Freude am ge­meinsamen Musizieren.

 

Die musikalische Arbeit soll zu positiver Resonanz bei den Musikern, Mitgliedern und der Öffentlichkeit führen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt, Kirche und anderen Organisationen soll Bestandteil der Arbeit sein.

 

 

B. Organisation der Mitgliedschaft

 

1. Aktive Mitglieder

 

Die folgenden Punkte schaffen die Voraussetzungen, um den Musikern ein geordne­tes Umfeld für ihr gemeinsames Hobby bieten zu können.

 

> Jede/r Musiker/in des Musikvereins Oeffingen e. V. ist ordentliches Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

 

> Der Musikverein Oeffingen bietet die Möglichkeit zum gemeinsamen Musizieren in den Orchestern. Die Probearbeit soll den Musikern/innen eine hohe Qualität bieten. Die Musiker verpflichten sich deshalb zur Teilnahme an allen Orchesterproben, Registerproben und Auftritten. Absehbare längere Fehlzeiten sind dem Musiker­vorstand frühzeitig mitzuteilen.

 

> Über aktuelle Termine und Veranstaltungen werden die Musiker regelmäßig infor­miert, durch Terminpläne, Bekanntgabe bei den Proben und telefonische Benach­richtigung. Einzelheiten werden bei den Proben vom Musikervorstand oder Vor­sitzenden bekannt gegeben. Pünktliches und diszipliniertes Auftreten, einwandfreies Instrumen­tarium, Toleranz, häusliches Üben und eine Beherrschung des Instru­ments, die den Anforderungen des Orchesters entspricht, sind grundsätzliche Vor­aussetzungen für jede/n Musiker/in.

 

> Jedes Orchestermitglied muss sich im Interesse der Gemeinschaft regelmäßig an den Proben und Auftritten beteiligen. Soweit dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, ist das Fehlen rechtzeitig und begründet zu entschuldigen. Die Entschuldigung kann in vorausgehenden Proben an den Musikervorstand oder kurzfristig an den ersten Vorsitzenden bzw. den Dirigenten gerichtet werden.

 

> Im Proberaum soll ein angenehmes Umfeld herrschen. Jeder Musiker ist verpflich­tet, im Proberaum Ordnung zu halten.

 

> Noten sind vom Musiker/in regelmäßig mit der Notenliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

 

> Unsere Auftritte sollen dem Verein eine positive Außenwirkung geben. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Musiker/innen die Proben zur Vorbereitung nutzen. Wenn diese Proben im Einzelfall nicht besucht werden, ist vom Musiker/in mit dem Dirigen­ten abzuklären, ob die Teilnahme am Auftritt sinnvoll ist. Jeder an einer Veranstal­tung teilnehmende Musiker/in ist verpflichtet bei Aufbau- und Abbauarbeiten mitzu­helfen.

 

> Soweit einzelne Musiker/innen die gemeinsame Probearbeit durch häufiges unent­schuldigtes Fehlen erschweren, werden die Voraussetzungen für eine geordnete Probearbeit in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstandsgremium erläutert. Nach diesem Gespräch hat das Orchestermitglied eine Bewährungsfrist, in der die Fehlquote korrigiert werden kann. Soweit das Orchestermitglied durch sein Verhalten kein Interesse an einer gemeinsamen musikalischen Arbeit zeigt, hat der Ver­einsausschuss darüber zu entscheiden, ob das Musizieren im Orchester weiterhin ermöglicht werden soll. Die Entscheidung trifft das Orchestermitglied allein mit seinem Verhalten gegenüber den anderen Musikern/innen.

 

> Grundsätzlich hat kein Musiker/in Anspruch auf die Nutzung vereinseigener Instru­mente. Vereinseigene Instrumente werden in einwandfreiem Zustand ausgegeben und auch nur in gleichem Zustand zurückgenommen.

Jede/r Musiker/in ist verpflichtet, die ihm anvertrauten Instrumente pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem Noten- und Inventarverwalter bzw. dem 1. Vorsitzenden zu melden. Reparaturen, die der Verein trägt, sind vorher durch den 1. Vorsitzenden zu genehmigen. Reparaturkosten für mutwillige und selbstverschul­dete Beschädigungen am Instrument sind grundsätzlich selbst zu zahlen. Bei Jungmusikern müssen diese die Eltern übernehmen.

Will ein Musiker den Kauf eines Instruments selbst übernehmen, so kann im Einzel­fall der Verein die Anschaffung durch eine Vorfinanzierung oder mit einem Zuschuss erleichtern.

 

> Die Feststellung ob ein Instrument neu beschafft werden muss, trifft der Vereins­ausschuss auf Antrag. Dies gilt auch für die Bezuschussung von Beschaffungen privater Instrumente.

 

 

2. Fördernde Mitglieder

 

Durch den in der Hauptversammlung festgesetzten Jahresmitgliedsbeitrag fördern sehr viele Mitglieder den Musikverein Oeffingen. Dafür bedankt er sich mit:

 

> Zusendung von Mitgliederinformationen,

 

> Geburtstagsgeschenk zum 50., 60., 70., 80., 90. Geburtstag und auf Wunsch mit einem Ständchen. Der Musikervorstand klärt dies ab.

 

> musikalische Umrahmung der Trauerfeier eines Mitglieds auf dem Friedhof

 

> Die Mitgliederwerbung erfolgt grundsätzlich mündlich und kann von jedem/r Musiker/in, Ausschussmitglied oder Förderer des Vereins betrieben werden.

 

 

 

3. Ehrungen

 

> Mitglieder, die 25 Jahre dem Verein angehören, erhalten die Vereinsehrennadel in Silber und eine dazugehörige Ehrenurkunde.

 

> Mitglieder, die 40 Jahre dem Verein angehören, erhalten die Vereinsehrennadel in Gold und eine dazugehörige Ehrenurkunde.

 

> Mitglieder, die 50 Jahre dem Verein angehören, erhalten die Vereinsplakette und eine dazugehörige Ehrenurkunde.

 

> Für die Ehrungen zählt die Mitgliedschaft frühestens ab dem 12. Lebensjahr.

 

> Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich in besonderer Weise um die Interessen des Vereins verdient gemacht haben, kann auf Antrag die Vereinsnadel in Silber oder Gold mit einer dazugehörigen Ehrenurkunde verliehen werden. Über den Antrag entscheidet der Vereinsausschuss.

 

> Für Verbandsehrungen für Musiker/innen bzw. für Aktive gelten die Statuten des Blasmusikverbands Baden-Württemberg.

 

 

 

4. Mitgliedsbeiträge

 

1. Alle aktiven und passiven Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen. Diese sind zu Jahresbeginn im Voraus fällig.

2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Hauptversammlung festgesetzt.

3. Mitglieder, die den Beitrag zu Jahresbeginn nicht entrichtet haben, werden ge­mahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie satzungsgemäß nach § 4 Abs. 3  ausgeschlossen werden.

4. Der Vereinsausschuss kann unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern die Zahlung der Beiträge stunden, in besonderen Fällen auch ganz oder teilweise erlassen.

In der Hauptversammlung am 16.03.2007 wurden einstimmig von allen anwesenden Mitgliedern folgende Vereinsbeiträge ab 2008 beschlossen:

Passive Mitglieder                                                                           36,-- €

Aktive Mitglieder ab 18 Jahre                                                        30,-- €

weitere erwachsene Familienmitglieder                                      18,-- €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                             6,-- €

(Soweit Ausbildung am Instrument, wird dieser mit

der monatlichen Ausbildungspauschale anteilig erhoben)

Mitglieder ab 18 Jahre, die sich in Ausbildung, Bundeswehr

bzw. Studium befinden                                                                     6,-- €

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei                                                    0,-- €

Mitglieder der Vorstandschaft sind beitragsfrei                            0,-- €

 

5. Instrumente

 

Instrumente stellt der Verein im Rahmen seines Bestandes gegen eine Mietgebühr von 8,-- € pro Monat zur Verfügung.

 

Das Instrument darf nur für Vereinszwecke genutzt werden.

Instrumente und alle überlassenen Gegenstände des Musikvereins Oeffingen e. V. sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen sowie Verlust des Instruments haftet der Mieter.

Veränderungen oder Verschlechterungen des gemieteten Instruments, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, gehen nicht zu Lasten des Mieters.

 

 

 

 

 

 

 

C.  Organisation der Vereinsarbeit

 

1. Vereinsausschuss

 

Der Vereinsausschuss diskutiert, beschließt und dokumentiert alle Angelegenheiten des Vereins in den einberufenen Ausschusssitzungen. Über den Verlauf der Sitzungen und die enthaltenen Beschlüsse ist ein Protokoll zu erstellen. Jedes Ausschussmitglied erhält hiervon eine Abschrift.

 

 

2. Erster Vorsitzender

 

> Er nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr.

 

> Repräsentiert den Musikverein Oeffingen e. V. als Gesamtverein nach außen, gegenüber der Stadt Fellbach, dem Blasmusikverband Baden-Württemberg und anderen Institutionen.

 

> Pflegt die Kontakte zu den Nachbarvereinen wie national und international.

 

> Schließt Verträge mit Veranstaltern, Gastmusikern und Gastdozenten.

> Koordiniert die Zusammenarbeit der Inhaber der Fachressorts.

 

> Koordiniert den Jahresablauf und erstellt den Terminkalender.

 

> Betreut die Mitglieder, Gratulation zum 50., 60., usw. Geburtstag.

 

> Bearbeitet Anträge und deren Organisation für Ehrungen und Auszeichnungen.

 

> Er ist befugt Zuwendungsbestätigungen nach § 10 b EStG auszustellen.

 

 

3. Zweiter Vorsitzender

 

> Er vertritt und entlastet den 1. Vorsitzenden und nimmt bestimmte, ihm übertragene Aufgaben wahr.

 

 

4. Erster Kassier

 

> Er führt selbständig die gesamte Buchhaltung und erledigt alle in Verbindung mit dem Finanzamt auftretenden Tätigkeiten.

 

> Erledigt den gesamten Zahlungsverkehr, einschließlich der Rechnungsstellung.

 

> Erledigt und überwacht die Abrechnungen der Fördermittel mit der Stadt Fellbach.

 

> Überwacht den termingerechten Eingang von Zahlungen.

 

> Erstellt den jährlichen Kassenabschluss und bestellt die Kassenprüfer.

 

> Er ist befugt Zuwendungsbestätigungen nach § 10 b EStG auszustellen.

 

 

5. Schriftführer

 

> Er erledigt den gesamten Schriftverkehr, wenn nicht von anderen Personen bereits erfolgt.

 

> Erstellt und verteilt Protokolle von Ausschusssitzungen und Hauptversammlungen.

 

 

6. Zweiter Kassier

 

> Er vertritt und entlastet den ersten Kassier.

 

> Erledigt den gesamten Zahlungsverkehr für die musikalische Früherziehung und Flötengruppe.

 

 

7. Erster Wirtschaftsführer

 

> Er organisiert die Bewirtschaftung der Vereinsfeste des Musikvereins Oeffingen.

 

> Auch die Bewirtschaftung vereinsinterner Veranstaltungen gehören hierzu.

 

 

8. Zweiter Wirtschaftsführer

 

> Er vertritt und unterstützt den ersten Wirtschaftsführer bei den Bewirtschaftungen und deren Organisation.

 

 

9. Musikervorstand

 

Die Musiker/innen des Orchesters wählen aus ihren Reihen einen Vertreter, den sie der Hauptversammlung als ihren Musikervorstand zur Wahl vorschlagen.

 

> Er ist für die Ordnung in der Kapelle verantwortlich und vertritt die Interessen der Musiker/innen gegenüber dem Verein.

 

> Er führt die Anwesenheitsliste für Proben und Auftritte des großen Orchesters.

 

> Er organisiert die Ständchen für die Mitglieder.

 

> Er unterstützt den Dirigenten und den Vorstand orchesterinterne Probleme zu lösen und hilft bei der Umsetzung der Regeln der Vereinsordnung im großen Orchester.

 

 

 

 

10. Dirigent

 

Der Dirigent hat die musikalische Leitung und die Verantwortung für die musikalische Arbeit im Blasorchester. Er ist verpflichtet, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Er ist angehalten, zu einem guten und auf gegenseitigem Vertrauen bestehenden Verhältnis zwischen ihm, den Aktiven und dem Vorstand beizutragen.

 

 

11. Vizedirigent

 

Der Vizedirigent vertritt den Dirigenten bei Abwesenheit.

Er wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Dirigenten bestimmt.

 

 

12. Noten- und Inventarverwalter

 

> Als Notenwart hat er die Aufgabe, das vorhandene Notenmaterial zu verwalten und zu registrieren.

> Er ist für ordentliche Aufbewahrung der Noten und deren Verfügbarkeit verant­wortlich.

> Als Inventarverwalter ist er verantwortlich für das komplette vereinseigene Inventar, für die Instandhaltung und das Führen von Inventarlisten.

> Ebenso ist er zuständig für Ausgabe des Inventars und hat diese und den Aus­gabezustand zu protokollieren.

 

 

13. Jugendleiter

 

Der Jugendleiter organisiert die Jugendarbeit und die Ausbildung. Er ist der An­sprechpartner des Vereins für die Eltern der Vereinsjugend.

 

 

14. Pressewart

 

> Der Pressewart vertritt die Interessen des Musikvereins Oeffingen regelmäßig und zuverlässig gegenüber allen Medien. Über die Eigeninitiative des Pressewarts hinaus sind alle Funktionsträger verpflichtet, Spezialinformationen dem Pressewart zukom­men zu lassen.

 

> Rechtzeitige Ankündigungen von Veranstaltungen und folgende Berichterstattung in ausführlicher Form sind seine Aufgabe. In veranstaltungsarmen Zeiten sind laufend Pressemitteilungen weiterzuleiten. Ist dem Pressewart nicht möglich, ent­sprechend seiner Aufgabe zu berichten, muss die Aufgabe delegiert werden.

 

 

15. Beisitzer

 

> Die Beisitzer als Mitglieder des Vereinsausschusses haben kein festgelegtes Auf­gabengebiet. Sie unterstützen die anderen Funktionsträger des Ausschusses bei ihren Tätigkeiten.

 

 

 

 

 

16. Fahnenabordnung

 

> Der Fahnenträger ist für den Zustand der Fahne und des Fahnenzubehörs verant­wortlich. Öffentliche Auftritte und die Fahnenbegleiter sind mit dem ersten Vor­sitzenden abzustimmen und zu bestellen.

 

 

17. Lagerverwalter

 

> Der Lagerverwalter sorgt für eine optimierte Einlagerung des vereinseigenen Inventars für den Festbetrieb. Seine Anweisungen hierzu sind zu befolgen.

 

> Die Instandhaltungen erfolgen in Abstimmung mit dem Vorstand.

 

 

 

 

D. Ausbildung von Kindern und Jugendlichen

 

 

1. Ausbildungsabschnitte

 

Zur Ausbildung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

a) Musikalische Früherziehung und Blockflötenunterricht

 

b) Instrumentalausbildung

 

c) Jugendkapelle

 

2. Ausbildungsgebühren

 

Musikalische Früherziehung:                               

a) Musikfantasie                                                      monatlich            26,50  €

b) Blockflöten                                                           "                             26,50  €

 

Jugendausbildung:

Instrumentalunterricht                                             monatlich            36,50 €

 

3. Instrumente – Mietgebühr

 

Instrumente stellt der Verein im Rahmen seines Bestandes gegen eine Mietgebühr von 8,-- € pro Monat zur Verfügung.

 

Das Instrument darf nur für Vereinszwecke genutzt werden.

Instrumente und alle überlassenen Gegenstände des Musikvereins Oeffingen e. V. sind vom Auszubildenden pfleglich zu behandeln. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen sowie Verlust des Instruments haftet der Auszubildende bzw. deren gesetzlicher Vertreter.

Veränderungen oder Verschlechterungen des gemieteten Instruments, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, gehen nicht zu Lasten des Auszubildenden.

 

4. Musikalische Früherziehung

 

Ziel dieser Gruppe ist die Vermittlung musikalischer Grundkenntnisse als Basis und übergangsloser Einstieg in die Instrumentalausbildung. Zur Motivation der Schüler sollten öffentliche Auftritte durchgeführt werden.

In die Musikfantasie werden Kinder ab 4 Jahren aufgenommen.

In die Flötengruppe werden Kinder ab dem 1. Schuljahr aufgenommen.

Die Ausbildung findet wöchentlich nach Absprache mit den Ausbildern in Einklang mit den öffentlichen Schulplänen statt.

 

Die Blockflöten und die Schulen werden nicht vom Musikverein zur Verfügung gestellt.

 

5. Jugendausbildung

 

Die Instrumentalausbildung dient dazu, dem Nachwuchs musikalische Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, zunächst in der Jugendkapelle und später im großen Orchester mitzuspielen. Die Ausbildung ist auf dieses Ziel hin auszurichten.

Eine Weiterbildung mit der Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen wird hierbei gewünscht.

 

Zur Instrumentalausbildung kann zugelassen werden, Schüler ab dem 3. Schuljahr oder wer die Ausbildung der Blockflötengruppe erfolgreich abgeschlossen hat. Bei der Wahl des zu erlernenden Instruments gelten folgende Auswahlkriterien in der angegebenen Reihenfolge:

 

1) Interesse des Vereins.

2) Wunsch des Jugendlichen, sofern mit 1) vereinbar und aus Sicht des Ausbilders das Erlernen des Instruments für den/die Jugendliche/n möglich erscheint.

Die Entscheidung sollten der Vorstand, der  Ausbilder und die Erziehungsberichtigten gemeinsam fällen.

Die Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Ausbilder.

 

6. Jugendkapelle

 

Alle Mitglieder der Instrumentalausbildung sind automatisch  Mitglieder der Jugend­kapelle. Der Jugenddirigent und Jugendleiter entscheiden, ab wann die Jugendlichen in der Jugendkapelle mitspielen dürfen.

Die Mitglieder in der Jugendkapelle werden im Zusammenspiel geschult und erlernen in gemeinsamen Proben Musikstücke, die sie befähigen, eigene Auftritte durchzu­führen.

Der Jugenddirigent entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Jugendleiter und dem Vorstand, ab wann die Jugendlichen in dem großen Vereinsorchester mitspielen können. Ein bestandener D1 Lehrgang ist ein Kriterium, jedoch keine Voraussetzung.

 

 

E. Gültigkeit

 

Die vorliegende Vereinsordnung wurde in der Vereinsausschusssitzung am 09.11.2016 bezüglich der Instrumentenmiete geändert und mehrheitlich beschlossen.

 

 

Die Vereinsordnung gilt ab 01.01.2017

 

 

Zum Download der Vereinsordnung hier entlang.